Baumann-Sonnenschutz - R+S Beratung Planung Ausführung

BERATUNG

1. Kontaktaufnahme

Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit uns, dem Fachbetrieb für Rollladen + Sonnenschutz – schicken Sie uns eine e-Mail oder rufen Sie uns an.

Zu Beginn eines Bauprojekts muss das Projekt zusammen mit dem Kunden fachmännisch besprochen werden.

Transporter von Serghei Baumann
Betriebsfahrzeug - damit komme ich zu Ihnen
  • Brauche ich einen Sicherheitsrollladen nach RC2 oder RC3?
  • Ist ein Sicherheits-Fertigelement nach RC2 oder RC3 eine Alternative für mich?
  • Welches Tuch soll ich für meine Markise nehmen: UV-Schutz, Schneelast, Windstärke?
  • Soll ich den Gurt wechseln oder einen Antrieb einbauen?
  • Welcher Antrieb ist für mich der richtige: Handbetrieb, Elektroantrieb, Funkantrieb?
  • Welches Fliegengitter soll ich wo einbauen?
  • Welchen Sonnenschutz: Plissees, Wabenplissees, Rollos oder Jalousien?
  • Welchen Sichtschutz montieren: Raffstore oder Rollladen?
  • Soll der neue Rollladen aus Alu, Edelstahl oder Holz sein?
  • Soll ich einen Fensterladen aus Holz zum Drehen oder Schieben einbauen?
  • Brauche ich ein Garagen-Rolltor?
  • Ist der Einabu eines Brandschutzrollladens vorgeschrieben?

PLANUNG & BESCHAFFUNG

2. Aufmaß und Angebotserstellung

Zur gemeinsamen Planung kommt unserer Fach-Berater zu Ihnen nach Hause. Vor Ort besprechen wir mit Ihnen alles Notwendige.

Dann misst er alle notwendigen Elemente aus und Sie erhalten von uns persönliches Angebot.

Projektplanung
PLANUNG: Kalkulation im Büro

Nach der Besprechnung mit dem Kunden wird geplant, Angebote geschrieben und nach Auftragseingang das Material beschafft. Dieser Service ist für Sie unverbindlich und zunächst kostenfrei, wenn Ihr Zuhause in unserem Einzugsgebiet liegt.

  • Rollladen und Rolltore
  • Sicherheitselemente RC2 RC3 (VdS Zertifikat)
  • Markisen
  • Pergolen und Q.Bus
  • Markisentücher
  • Antriebe
  • Steuerungen
  • maßgefertigte Insektenschutz-Einrichtungen
  • Sonnenschutz innen - Plissees, Wabenplissees, Rollos
  • Sonnenschutz außen - Raffstoren und ZIP-Textilien

Über die geplante Maßnahme und die Ausführung der Arbeiten ist ein Gespräch auch unumgänglich.

AUSFÜHRUNG

3. Montage nach Auftragserteilung

Ist der Auftrag erteilt, wird die Anlage individuell für Sie gefertigt. Nach etwa zwei bis drei Wochen können wir ihn dann schon bei Ihnen zu Hause einbauen. Bei Markisen und Sicherheitsrollladen kann es bis acht Wochen dauern. Im Sommer kann es saisonbedingt auch zu längeren lieferzeiten.

RC3-Montage
AUSFÜHRUNG: Auf der Baustelle

Ist die Beschaffung abgeschossen, werden die handwerklichen Arbeiten nach Absprache ausgeführt. Die Montage wird selbstverständlich sauber und zuverlässig von unserem erfahrenen Fachberater ausgeführt.

  • Rollladen, Rolltore montieren
  • Vorstellung zur Abnahme nach VdS Klasse C
  • Sonnenschutz montieren
  • Markisen montieren
  • Pergolen und Q-Bus montieren
  • Einbau von Fliegengittern
  • Rollladen tauschen
  • Rollladen-Gurt wechseln
  • Markisen tauschen
  • Behang tauschen
  • Antriebe erneuern
  • Teile sachgerecht entsorgen
  • Rollläden und Beschattungen reinigen
  • Abmontieren und Zwischenlagerung von Markisen bei Hausrenovierung
  • Reparatur / Austausch von Fliegengittern
  • Jalousien reparieren (z.B. Textband erneuern, Getriebe erneuern)

Zu guter Letzt nehmen wir die Arbeiten ab und übergeben die Anlage unserem Kunden!

Bauabzugsteuer

Steuerabzug für Bauleistungen

Das Gesetz soll illegale Beschäftigung im Baugewerbe eindämmen. Es soll die Hinterziehung von Steuern und So­zial­ver­si­che­rungs­bei­träg­en am Bau reduziert werden. Doch nicht wenige Experten erwarten durch diese Gesetzesregelung sogar eine Zunahme der Schwarzarbeit. Zumindest kommt es zu zusätzlicher Bürokratie.

Bauabzugsbesteuerung

Faktisch ist die Bauabzugsteuer eine Steuervorauszahlung. Dieses Verfahren ist in den Paragrafen 48 bis 48d EStG geregelt. Nach diesen Vorschriften haben bestimmte Leistungsempfänger (Auftraggeber) für genau definierte Leistungen einen Steuerabzugsbetrag zu ermitteln, von der Gegenleistung einzubehalten und an das für sie zuständige Betriebsfinanzamt abzuführen (Umgekehrte Steuerschuldnerschaft).

Befreiung von der Verpflichtung der Abzugsbesteuerung

Von der Pflicht werden Eigentümer und Unternehmer nur dann befreit, wenn der Handwerker eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorlegen kann.

Die Freistellungsbescheinigung nach Paragraf 48b EStG dient der Vermeidung der Bauabzugsteuer. Die Bescheinigung hat zugleich eine wichtige Funktion bei der Umsatzsteuer, da sie zum Nachweis der Eigenschaft als Bauleistender bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG) benötigt wird.

Die zweite Ausnahme betrifft wertmäßig kleinere Aufträge, so dass nicht jede Reparaturleistung zu prüfen ist. Dazu sind Bagatellgrenzen zu beachten. So kann die Abzugsbesteuerung unterbleiben, wenn die Grenze von 5.000 Euro (Zahlung inklusive USt) nicht überschritten ist. Bei Wohnungsvermietern erhöht sich die Freigrenze auf 15.000 Euro pro Jahr. Mithin führt nicht jede kleine Reparatur durch einen Handwerker zu dieser zusätzlichen Bürokratie.