Baumann-Sonnenschutz - R+S Beratung Planung Ausführung
Wegweiser 
Unser Leistungsspektrum
- Rollladen, Rolltore
- Sicherheitselemente RC2 RC3 (VdS Zertifikat)
- Brandschutz und Thekenabschlüsse
- Klappläden
- Vorbaurollläden
- Sonnenschutzanlagen
- Markisen
- Beschattungen
- Jalousien und ZIP-Textilien
- Fliegenschutzgitter
- Rollläden tauschen oder reparieren
- Rollläden-Antrieb tauschen
- Sektionaltor Antrieb und Steuerung austauschen
- Rollladen-Gurt wechseln
- Klappläden reparieren
- Markisen tauschen
- Markisentuch tauschen
- Antriebe erneuern
- Rollläden und Beschattungen reinigen
- Abmontieren und Zwischenlagerung von Markisen bei Hausrenovierung
- Reparatur / Austausch von Fliegengittern
- Jalousien reparieren (z.B. Textband erneuern, Getriebe erneuern)
BERATUNG
Gemeinsam erstellen wir die Aufgaben Ihres neuen Projekts oder besprechen Möglichkeiten der Reparatur.
1. Kontaktaufnahme
Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit uns, dem Fachbetrieb für Rollladen + Sonnenschutz – schicken Sie uns eine e-Mail oder rufen Sie uns an.
Zu Beginn eines Bauprojekts muss das Projekt zusammen mit dem Kunden fachmännisch besprochen werden.

- Brauche ich einen Sicherheitsrollladen nach RC2 oder RC3?
- Ist ein Sicherheits-Fertigelement nach RC2 oder RC3 eine Alternative für mich?
- Welches Tuch soll ich für meine Markise nehmen: UV-Schutz, Schneelast, Windstärke?
- Soll ich den Gurt wechseln oder einen Antrieb einbauen?
- Welcher Antrieb ist für mich der richtige: Handbetrieb, Elektroantrieb, Funkantrieb?
- Welches Fliegengitter soll ich wo einbauen?
- Welchen Sonnenschutz: Plissees, Wabenplissees, Rollos oder Jalousien?
- Welchen Sichtschutz montieren: Außenjalousie oder Rollladen?
- Soll der neue Rollladen aus Alu, Edelstahl oder Holz sein?
- Soll ich einen Fensterladen aus Holz zum Drehen oder Schieben einbauen?
- Brauche ich ein Garagen-Rolltor?
- Ist der Einabu eines Brandschutzrollladens vorgeschrieben?
PLANUNG & BESCHAFFUNG
Unsere Spezialisten setzen die gemeinsam besprochenen Punkte in kürzester Zeit zu Ihrer Zufriedenheit um.
2. Aufmaß und Angebotserstellung
Zur gemeinsamen Planung kommt unserer Fach-Berater zu Ihnen nach Hause. Vor Ort besprechen wir mit Ihnen alles Notwendige.
Dann misst er alle notwendigen Elemente aus und Sie erhalten von uns persönliches Angebot.

Nach der Besprechnung mit dem Kunden wird geplant, Angebote geschrieben und nach Auftragseingang das Material beschafft. Dieser Service ist für Sie unverbindlich und zunächst kostenfrei, wenn Ihr Zuhause in unserem Einzugsgebiet liegt.
Über die geplante Maßnahme und die Ausführung der Arbeiten ist ein Gespräch auch unumgänglich.

AUSFÜHRUNG
Bei einem persönlichen Termin übergeben wir das Projekt an Sie.
3. Montage nach Auftragserteilung
Ist der Auftrag erteilt, wird die Anlage individuell für Sie gefertigt. Nach etwa zwei bis drei Wochen können wir dann schon die Anlage bei Ihnen zu Hause einbauen. Bei Markisen und Sicherheitsrollladen kann es bis acht Wochen dauern. Im Sommer kann es saisonbedingt auch zu längeren lieferzeiten.

Ist die Beschaffung abgeschossen, werden die handwerklichen Arbeiten nach Absprache ausgeführt. Die Montage wird selbstverständlich sauber und zuverlässig von unserem erfahrenen Fachberater ausgeführt.
Zu guter Letzt nehmen wir die Arbeiten ab und übergeben die Anlage unserem Kunden!
Arbeiten mit Arbeitsbühne
Auch in Höhen, wo ein Zugang vom Inneren des Gebäudes schwer oder gar nicht möglich ist, können wir unsere Arbeiten mittels Hubsteiger ausführen.

Bauabzugsteuer
Steuerabzug für Bauleistungen
Das Gesetz soll illegale Beschäftigung im Baugewerbe eindämmen. Es soll die Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen am Bau reduziert werden. Doch nicht wenige Experten erwarten durch diese Gesetzesregelung sogar eine Zunahme der Schwarzarbeit. Zumindest kommt es zu zusätzlicher Bürokratie.
Bauabzugsbesteuerung
Faktisch ist die Bauabzugsteuer eine Steuervorauszahlung. Dieses Verfahren ist in den Paragrafen 48 bis 48d EStG geregelt. Nach diesen Vorschriften haben bestimmte Leistungsempfänger (Auftraggeber) für genau definierte Leistungen einen Steuerabzugsbetrag zu ermitteln, von der Gegenleistung einzubehalten und an das für sie zuständige Betriebsfinanzamt abzuführen (Umgekehrte Steuerschuldnerschaft).
Befreiung von der Verpflichtung der Abzugsbesteuerung
Von der Pflicht werden Eigentümer und Unternehmer nur dann befreit, wenn der Handwerker eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorlegen kann.
Die Freistellungsbescheinigung nach Paragraf 48b EStG dient der Vermeidung der Bauabzugsteuer. Die Bescheinigung hat zugleich eine wichtige Funktion bei der Umsatzsteuer, da sie zum Nachweis der Eigenschaft als Bauleistender bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG) benötigt wird.
